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   BVerwG, 20.07.2015 - 8 B 4.15   

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BVerwG, 20.07.2015 - 8 B 4.15 (https://dejure.org/2015,21201)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2015 - 8 B 4.15 (https://dejure.org/2015,21201)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - 8 B 4.15 (https://dejure.org/2015,21201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2
    Vermögensrechtlicher Rückübertragungsanspruch für ein mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.05.2003 - 7 B 15.03
    Auszug aus BVerwG, 20.07.2015 - 8 B 4.15
    Gleiches gilt für den Vortrag, der in zwei den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78; Beschluss vom 22. Mai 2003 - 7 B 15.03 - Informationsdienst zum Lastenausgleich 2005, 133) enthaltene abstrakte Rechtssatz zur Berücksichtigung eines fiktiven Rücklagenbetrages bei Vorliegen eines Reparaturstaus könne wegen einer eingeschränkten Dispositionsbefugnis der damaligen Eigentümerin auf den vorliegenden Fall nicht angewendet werden.

    Aus demselben Grund rechtfertigt auch der Vortrag des Klägers, der vom Verwaltungsgericht zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2003 - 7 B 15.03 - (a.a.O.) biete für den vorliegenden Fall keine sachgerechte Entscheidungsgrundlage, weil dort - anders als vorliegend - die Höhe der fiktiven Rücklage den Instandsetzungsbedarf überschritten habe, keine Zulassung der Revision wegen Divergenz.

  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2015 - 8 B 4.15
    Die nach Auffassung des jeweiligen Beschwerdeführers divergierenden abstrakten Rechtssätze des revisiblen Rechts müssen einander gegenübergestellt und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 1996, 712, vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 15 und vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 30 NVwZ-RR 2014, 657).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2015 - 8 B 4.15
    Soweit der Kläger unter Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1995 - 7 C 39.93 - (BVerwGE 98, 87) rügt, die Berechnungen des Verwaltungsgerichts ließen außer Betracht, dass eine fiktive Rücklage hier die Instandhaltungskosten nicht decken könnte, und dass selbst Kreditleistungsraten aus dem Mietertrag nicht zu realisieren gewesen wären, legt er weder eine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO noch sinngemäß eine Grundsatzbedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO dar.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2015 - 8 B 4.15
    Die nach Auffassung des jeweiligen Beschwerdeführers divergierenden abstrakten Rechtssätze des revisiblen Rechts müssen einander gegenübergestellt und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 1996, 712, vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 15 und vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 30 NVwZ-RR 2014, 657).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2015 - 8 B 4.15
    Die nach Auffassung des jeweiligen Beschwerdeführers divergierenden abstrakten Rechtssätze des revisiblen Rechts müssen einander gegenübergestellt und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 1996, 712, vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 15 und vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 30 NVwZ-RR 2014, 657).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2015 - 8 B 4.15
    Das Aufzeigen einer im angegriffenen Urteil erfolgten fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den an eine Divergenzrüge gestellten gesetzlichen Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94

    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2015 - 8 B 4.15
    Gleiches gilt für den Vortrag, der in zwei den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78; Beschluss vom 22. Mai 2003 - 7 B 15.03 - Informationsdienst zum Lastenausgleich 2005, 133) enthaltene abstrakte Rechtssatz zur Berücksichtigung eines fiktiven Rücklagenbetrages bei Vorliegen eines Reparaturstaus könne wegen einer eingeschränkten Dispositionsbefugnis der damaligen Eigentümerin auf den vorliegenden Fall nicht angewendet werden.
  • VG Magdeburg, 27.09.2018 - 15 A 41/16

    Disziplinarmaßnahme wegen Absingens von Wehrmachtsliedern durch

    Gerade wegen der notwendigen Orientierung am Einzelfall hat das erkennende Disziplinargericht bezüglich eines im Polizeidienst stehenden Ehepaars wegen eines einmalig aus dem Internet heruntergeladenen und verwandten Formulars der "Reichsbürgerbewegung" eine Ansehensschädigung zweifellos angenommen, aber die Suspendierung wegen der Besonderheiten und des Aufklärungsbedarfs aufgehoben (Beschlüsse vom 16.03.2015, 8 B 2/15; 8 B 3/15; 8 B 4/15; 8 B 5/15; juris).
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